Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB ´s Fitness Lounge

Auf dieser Seite findest du eine Erklärung der AGB ´s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Fitness Lounge GmbH für Ladies in Hamburg.

Laufzeit / Kündigungsfrist / Verlängerung

Der Vertrag läuft zunächst für die Mindestvertragslaufzeit, die auf dem Vertragsdeckblatt angegeben ist. Sofern dort keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Verlängerungszeit. Das Mitglied oder die Fitness Lounge müssen den Vertrag vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen, um eine Verlängerung zu vermeiden. Die Kündigungsfrist, die einzuhalten ist, entnehmen Sie ebenfalls dem Vertragsdeckblatt.

Fälligkeit

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist wahlweise zum 1. oder 15. eines Monats fällig, je nachdem, welche Zahlungsweise im Vertrag steht. Zusätzlich zahlen Mitglieder die Aufnahmegebühr, die Kartengebühr sowie einen eventuell anfallenden anteiligen Monatsbeitrag bei Vertragsabschluss. Diese Beträge werden sofort fällig, damit die Nutzung der Fitness Lounge direkt beginnen kann.

Vorfälligkeit

Wenn ein Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug gerät, fordert die Fitness Lounge alle Beiträge bis zum Ende der Erstlaufzeit oder der Verlängerungszeit sofort ein. Dieser Schritt dient dazu, offene Forderungen schnellstmöglich zu begleichen.

Ruhezeit

Mitglieder können ihren Vertrag bei Krankheit oder Schwangerschaft, sofern ein Nachweis vorgelegt wird, für eine festgelegte Dauer ruhen lassen. Das Studio muss der Ruhezeit im Voraus zustimmen. Während der Ruhezeit pausiert die aktive Nutzung, aber die Vertragslaufzeit bleibt unverändert. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung verschieben sich entsprechend der Ruhezeit. Das außerordentliche Kündigungsrecht, das schriftlich erklärt werden muss, bleibt bestehen.

SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige die Fitness Lounge GmbH, die fälligen Zahlungen direkt von meinem Konto per SEPA-Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig informiere ich mein Kreditinstitut, diese Abbuchungen einzulösen. Es liegt in meiner Verantwortung, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

Hinweis zum SEPA-Lastschriftverfahren

Innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum kann ich eine Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Dabei gelten die Bedingungen, die ich mit meinem Kreditinstitut vereinbart habe. Für nähere Informationen wende ich mich an meine Bank.

Streitbeilegung

Die Fitness Lounge GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Wir empfehlen, bei Unstimmigkeiten direkt mit uns Kontakt aufzunehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.